Skip to content

Todesfall

Ein Stück des Weges gemeinsam gehen.

Wenn ein Mensch verstirbt, ist plötzlich nichts mehr wie es vorher war.

Trotz Schmerz und Trauer sowie Fassungslosigkeit müssen jedoch umgehend und auch ohne Aufschub eine Vielzahl an Entscheidungen getroffen und Schritte gesetzt werden.

Als Familienunternehmen stehen wir Ihnen rund um die Uhr stützend und entlastend zur Seite. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung können wir Sie ruhig und kompetent durch Ihre neue Situation leiten.

Nach Eintritt eines Todesfalls kontaktieren Sie uns deshalb bitte umgehend telefonisch. Wir helfen Ihnen zu jeder Uhrzeit weiter und veranlassen für Sie alle erforderlichen Schritte!

Ihre Situation

Institution

(Krankenhaus, Hospiz, Pflegeheim, Pensionistenwohnheim,…)

Bei einem Sterbefall in einer Institution, treten Sie bitte umgehend telefonisch mit uns in Kontakt. Wir stehen Ihnen von 0 bis 24 Uhr entlastend zur Seite und informieren Sie über die weiteren Schritte.

 

Privater Bereich

(Wohnung oder Haus)

ACHTUNG: Beim Auffinden einer vermeintlich leblosen Person, verständigen Sie bitte sofort unter 144 den Notruf! Der Tod muss und kann nur durch einen Arzt festgestellt werden!

Nach der Todesfeststellung erfolgt in der Regel noch am Sterbeort der Totenbeschau. Vor der Totenbeschau dürfen bitte an der verstorbenen Person keine Veränderungen vorgenommen werden! 

Anschließend treten Sie bitte umgehend mit uns telefonisch in Kontakt! Unser Bereitschaftsdienst überstellt den Verstorbenen von 0 bis 24 Uhr in die Kühlräumlichkeiten.

Sollte die Todesursache nicht eindeutig feststellbar sein, wird die verstorbene Person in eine Krankenanstalt oder in die Gerichtsmedizin überstellt. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch in dieser Situation und kümmern uns um die weiteren Schritte, wie zum Beispiel die Freigabe zur Bestattung, die Beurkundung am Standesamt,…

Öffentlichkeit

Tritt ein Todesfall an einem öffentlichen Ort ein, veranlasst in der Regel die Polizei die ersten Schritte. In den meisten Fällen wird der Verstorbene in eine Krankenanstalt oder die Gerichtsmedizin zur Feststellung der genauen Todesursache überstellt.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch in dieser Situation und kümmern uns um die weiteren Schritte, wie zum Beispiel die Freigabe zur Bestattung, die Beurkundung am Standesamt,…

Sie erreichen uns im Anlassfall zu jeder Uhrzeit telefonisch und wir helfen Ihnen weiter.

 

Jeder Todesfall muss am zuständigen Standesamt beurkundet werden.

Diesen zeitintensiven und langwierigen Behördenweg übernehmen wir kostenlos für Sie!

Folgende Dokumente werden hierfür benötigt (soweit vorhanden):

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
  • Bei nichtösterreichischen Staatsbürgern: Reisepass

Bei einer bestehenden Grabstelle nehmen Sie bitte die Grabadresse mit. Sollte noch keine Grabstelle bestehen, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten.

Bringen Sie die Bekleidung des Verstorbenen bitte zu uns!  Bestehend aus Unter- und Oberbekleidung sowie, wenn gewünscht, auch Schuhe. Etwaige Sargbeigaben sollten bei uns abgegeben werden.

Sollte eine Begräbniskostenversicherung bestehen, nehmen Sie bitte die Polizze zu uns mit. Wir verrechnen ganz unkompliziert direkt mit der Versicherung.

Der Notar lädt die Angehörigen in seiner Funktion als Gerichtskommissär zur Todesfallaufnahme in seine Kanzlei vor. Zu diesem Termin sind die persönlichen Dokumente des Verstorbenen und die Begräbniskostenrechnung mitzunehmen. 

error: Inhalte sind geschützt !!