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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Den Geschäftsbeziehungen zwischen der Bestattung FURTNER GmbH (im Folgenden auch Bestattungsinstitut) und dem Vertragspartner liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.
- 2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn die Bestattung FURTNER GmbH hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen.
- 3 Sofern nichts anderes vereinbart, ist von der vereinbarten Vergütung sofort die Hälfte als Akonto- zu leisten. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o.ä.) ist ausgeschlossen.
- 4 Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit der Bestattung wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung.
- 5 Bei Verzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 1% je Monat berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch die Bestattung FURTNER GmbH können 30,00 € berechnet werden.
- 6 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist das Bestattungsinstitut Furtner GmbH, berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch die Bestattung FURTNER GmbH nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall darf das Bestattungsinstitut Bestattung FURTNER GmbH eine Pauschale in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
- 7 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem Bestattungsinstitut nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungs-fähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Bestattung FURTNER GmbH zur Folge.
- 8 Die Bestattung FURTNER GmbH ist bevollmächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen bzw. einzuleiten, die zur Aufbewahrung des Verstorbenen, bis zur Beisetzung erforderlich sind.
- 9 Kosten bzw. Gebühren für Sozialeinrichtungen, Kranken-häuser, Ärzte, medizinische Gutachten, Friedhöhe, Kühlung, Dokumentenanforderungen (Ämter) u.ä. sind NICHT vom Bestattungsunternehmen zu tragen. Diese werden unter dem Titel „Fremde Leistungen“ gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber zu tragen.
- 10 Der geschuldete Betrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen gerät der Auftraggeber in Verzug mit der Folge, dass er auf Aufforderung die dadurch entstandenen Schäden zu ersetzen hat. Diese bestehen in einer Verzinsung der Forderung gem. § 5 dieser AGB sowie möglichen weiteren Schäden wie Mahnkosten für Inkassounternehmen, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
- 11 Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt das Bestattungsinstitut ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
- 12 Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungs-summen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung der Bestattung FURTNER GmbH unverzüglich nachzuzahlen.
- 13 Bei Ratenzahlungen wird der vereinbarte Zinssatz auf den Gesamtbetrag aufaddiert. Die Raten müssen spätestens zum dritten Wochentag eines Monats auf dem Konto der Bestattung FURTNER GmbH eingegangen sein. Die erste Rate muss im Monat des Vertragsabschlusses gezahlt werden. Bei Nichtzahlung einer Monatsrate tritt § 12 in Kraft.
- 14 Ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die nötigen Papiere zum Beurkunden am Standesamt vorzulegen, ist die Bestattung FURTNER GmbH berechtigt, die Besorgung dieser Formulare in Rechnung zu stellen. Dies geschieht nach zeitlichem Aufwand (72,00 € je Stunde incl. Umsatzsteuer) sowie zusätzlich nach nötigen gefahrenen Kilometern, zum besorgen der Dokumente. Die Bestattung FURTNER GmbH berechnet 0,84 € pro Kilometer.
- 15 Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden. Wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit der Versenkung des Sarges bzw. der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen das Bestattungsinstitut ein Jahr.
- 16 Hinsichtlich der Gebühren und sonstigen durch die Inanspruchnahme Dritter ausgelösten Kosten (im Folgenden: Fremdkosten) gilt folgendes: Dem Vertrag liegen die gegenwärtig geltenden Gebühren und Preise für Fremdkosten zu Grunde. Die durch eine Erhöhung der Gebühren und Fremdkosten verursachten Mehrkosten gegenüber dem Preisniveau zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses sind nicht von diesem Vertrag abgegolten, soweit diese – jeder Posten für sich betrachtet – um mehr als 2 % gestiegen sind. Das Bestattungsinstitut kann diese Mehrkosten dem Auftraggeber gegenüber geltend machen, wenn, auch nach seinem Ableben, offenkundig ist, dass der vereinbarte Betrag nicht mehr ausreicht, um die Beisetzung gemäß seinen Wünschen durchzuführen.
- 17 Das Bestattungsinstitut haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzan-sprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen des Bestattungsinstituts beruhen. Soweit dem Bestattungsinstitut keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
- 18 Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur schriftlich mit dem Einverständnis der Bestattung FURTNER GmbH erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.
- 19 Die Bestattung FURTNER GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf das Bestattungsinstitut einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbarten Preises verlangen.
- 20 Das Bestattungsinstitut ist berechtigt, ein anderes Bestattungsunternehmen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.
- 21 Erfüllungsort ist der Sitz der Bestattung FURTNER GmbH in Wien. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anders vorsieht, der Sitz des Bestattungsinstituts (HG Wien). Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetztes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Bestattung FURTNER GmbH, als vereinbart.
- 22 In allen Rechtsangelegenheiten mit der Bestattung FURTNER GmbH gilt ausschließlich österreichisches Recht.
- 23 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.